Legionellen, VDI 2047 und 3679 nach der 42. BImSchV §14

Gesetzliche Vorgaben:

Die 42. BImSchV trat am 19. August 2017 in Kraft und bringt eine Reihe neuer Pflichten und Vorgaben für Betreiber von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheider. Durch diese gesetzliche Neuregelung soll die Bildung von gesundheitsgefährdenen Legionellen in den Anlagen verhindert werden.

Die Verordnung basiert auf den Richtlinien der VDI 2047 Blatt 1-3 und VDI 3679 -4 in der 42. BImSchV §14. Sie schreiben einen hygienischen einwandfreien Betrieb vor und konkretisieren die genaue Umsetzung.

Um diesen Pflichten und Vorgaben gerecht zu werden, unterstützen wir Sie in allen Fragen und Aufgaben Ihre Systeme vorschriftsmäßig zu betreiben.

Wir bieten Ihnen von der Gefährdungsbeurteilung über die Optimierung des hygienischen Betriebes bis zur Laboruntersuchung und Wartung eine Gesamtlösung an.

 

Bakterien-Risiko:

Baktieren sind in sämtlichen Systemen vorhanden und können sich auch innerhalb kürzester Zeit, in einer ansonsten gut geschützten Anlage, erneut ausbreiten.

Diese Bakterien, unter ihnen die Legionellen, stellen ein ernstzunehmendes Risiko für Ihre Mitarbeiter, Mitmenschen und den Umweltstatus sowie dem Image Ihres Unternehmens dar.

Die Vorbeugung von mikrobiologischen Biofilmen in Ihren Komponenten kann die Überschreitungen von Prüf- und Grenzwerten verhindern und schont die Umwelt, da keine zusätzlichen Stoßdosierungen mit Bioziden durchgeführt werden müssen.

Die Desinfektion Ihres Kühlwassers erfordert genaue Kenntnisse, der in Ihrer Anlage vorkommenden Materialen, Ihrer Umweltanforderungen inklusive Ihrer Abwasservorschriften und der jetzigen Wasseraufbereitungsmethoden.

Eine Umsetzung ohne unnötigen Verlust an Wasser, überflüssige Verwendung von Chemikalien und erhöhten Energieverbrauch ist möglich und der beste Weg für unsere Kunden.